Vier Orte in Bayern überschreiten den Frühwarnwert
Corona-Ampel auf Gelb: Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist betroffen!

Foto: Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild
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WEIßENBURG (dpa/lby/nf) - Zwei weitere Orte in Bayern haben den Corona-Frühwarnwert überschritten. Nach Angaben des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel stieg die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen am Mittwoch in Memmingen im Allgäu und dem mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf mehr als 35. In Memmingen lag der Wert bei 38,76, in Weißenburg-Gunzenhausen bei 36,02. Ebenfalls über dem Frühwarnwert lagen die Zahlen weiter in Ingolstadt und Rosenheim.

Fast alle Neuinfizierten in Memmingen seien Reiserückkehrer aus Risikogebieten, sagte eine Stadtsprecherin. Deshalb würden die Regeln nun verschärft: Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich demnach zunächst in häusliche Quarantäne begeben und nach mehreren Tagen erneut auf Corona testen lassen - unabhängig davon, ob sie sich im Ausland oder bei der Rückkehr schon einem Test unterzogen hatten. Diese Regelung werde voraussichtlich auch dann in Kraft bleiben, wenn die Zahl der Infektionen wieder sinke, sagte die Stadtsprecherin.

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen will dagegen trotz steigender Infektionszahlen vorerst keine weiteren Maßnahmen einleiten, betonte eine Sprecherin am Mittwoch. Auch dort handle es sich bei den Infizierten «zum größten Teil» um Reiserückkehrer. Die Betroffenen und ihre Kontaktpersonen befänden sich in häuslicher Quarantäne, die Polizei werde stichprobenartig bei den Kontrollen zur Einhaltung helfen. Der Landrat des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen, Manuel Westphal (CSU), hatte schon am Dienstag betont, es gebe keinen Grund zur Beunruhigung: «Im Landkreis ist kein Hotspot entstanden.»

Hintergrund:
Angesichts der weitreichenden Erleichterungen ist eine erneut dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens nicht ausgeschlossen. Um eine weitere Ausbreitung von COVID-19 über Einrichtungs-, Orts- oder Landkreisgrenzen hinaus zu verhindern, müssen lokale Ausbruchsereignisse frühzeitig erkannt und wirksame Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Dazu gehört die engmaschige Beobachtung des Infektionsgeschehens durch die zuständigen Behörden und dem bayerischen „Frühwarnsystem“. Das bedeutet, dass Maßnahmen bereits ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen ergriffen werden. Hierfür ist auch ein konsequentes Beschränkungskonzept in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit vielen Neuinfektionen notwendig.
Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann das Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Hier sieht das abgestufte Konzept spezielle Maßnahmen vor – von der Beratung, über Reihentestungen bis hin zur Schließung der Einrichtung. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen wieder konsequent in der Region eingeführt werden. Das kann Kontaktbeschränkungen für die Bevölkerung, die Schließung von Bildungseinrichtungen, Geschäften und anderen Einrichtungen bis hin zu Ausgangsbeschränkungen umfassen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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