Die VAG informiert
FFP2-Masken ab 18. Januar im ÖPNV Pflicht

Mit FFP2-Maske im ÖPNV - Oliver Klosa, zuständig für die SocialMedia-Kanäle der VAG. | Foto: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg – Isabell Reuter
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REGION (pm/ak) - Die FFP2-Maske ersetzt ab Montag, 18. Januar 2021 im ÖPNV die Alltagsmaske. Alle Fahrgäste ab 15 Jahren müssen die FFP2-Masken tragen und zwar überall dort, wo jetzt auch schon die Alltagsmasken getragen werden mussten: an allen Haltestellen und Bahnsteigen, ob oberirdisch oder unterirdisch, ab den Abgängen und Aufzügen in die U-Bahn, sofern nicht auch an der Oberfläche schon Maskenpflicht gilt, und in den Fahrzeugen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Fahrgäste, die aus medizinischen Gründen ein Attest vorlegen können. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren tragen weiterhin Alltagsmasken. Die FFP2-Maskenpflicht wurde von der bayerischen Staatsregierung am Dienstag, 12. Januar 2021 mit dem Ziel beschlossen, die Corona-Infektionszahlen zu senken. Die FFP2-Maske ist genauso sorgsam über Mund und Nase zu tragen, wie die Alltagsmaske und muss insgesamt eng anliegen. Hygienevorschriften sind auch bei FFP2-Masken zu beachten. Vorteil der FFP2-Masken ist laut Experten, dass sie nicht nur andere schützt, sondern auch jene, die sie tragen. Wie bei Alltagsmasken sind die Trage- und Hygienehinweise der Hersteller oder von Experten zu beachten.

„Wir hoffen, dass die Tragepflicht den erwarteten Erfolg bringt. Grundsätzlich gibt es nach unseren Kenntnissen keinen Beleg, dass der ÖPNV Treiber der Pandemie ist. Auch mehrere Studien, die beispielsweise auf den Seiten des Verbandes der Verkehrsunternehmen nachzulesen sind, belegen dies“, so Andreas May, Betriebsleiter der VAG VerkehrsAktiengesellschaft Nürnberg. „Angesichts der Infektionszahlen müssen aber alle Möglichkeiten genutzt werden, die Erfolg bringen könnten. Und wir hoffen insgesamt mit allen auf diesen.“

Mitarbeiter*innen werden mit Masken ausgestattet

Eine grundsätzliche Maskenpflicht gilt im ÖPNV bereits seit 27. April 2020. Insgesamt hat diese bei den Kund*innen mit rund 98 Prozent eine sehr hohe Akzeptanz gefunden. „Wir gehen davon aus, dass unsere Kund*innen sich auch jetzt auf die neue Situation einstellen. Aktuell haben wir im Vergleich zum Vorjahr etwa 40 Prozent der Fahrgäste und fahren nach Jahresfahrplan; nur die speziellen Schulbuslinien rücken nicht aus. Wir bieten also ein gutes Angebot“, so May.

Für ihre Mitarbeiter*innen hat die VAG kurzfristig FFP2-Masken geordert, so dass jetzt schon gesichert ist, dass in den nächsten Wochen für den eigenen Bedarf ausreichend FFP2-Masken zur Verfügung stehen. Pro Tag braucht die VAG Masken für mehr als 1.000 Kolleg*innen, die im direkten Kundenkontakt sind, also Fahrer*innen, Servicekräfte, Verkehrsmeister*innen. Je nach Tätigkeit tragen die Mitarbeiter*innen überwiegend oder fallweise die Masken. Wo sie durch eine Scheibe von den Kunden getrennt sind, tragen die Mitarbeiter*innen in der Regel keine Masken, wenngleich die Kund*innen Masken tragen müssen. Das gilt beispielsweise für Fahrer*innen, wenn sie sich an ihrem Fahrerarbeitsplatz befinden, oder im VAG-KundenCenter.

Informationen über die FFP2-Maskenpflicht und generell über die Maskenpflicht im ÖPNV finden die Kund*innen der VAG im Internet unter www.vag.de.

Gesundheitsschäden durch FFP2-Maskenpflicht?

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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