Während des Lockdowns waren es 191 Fälle
Corona-Party gefeiert: 17 Tage hinter Gitter!

Polizisten patrouillieren durch den Englischen Garten. | Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild
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MÜNCHEN/BAMBERG (dpa/lby) - Wegen Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen in Bayern während des Lockdowns im Frühjahr hat die Polizei landesweit in 191 Fällen Personen in Präventivhaft genommen. Obwohl die meisten Betroffenen nach weniger als 24 Stunden wieder auf freiem Fuß waren, dauerten die Festnahmen in diversen andern Fällen deutlich länger - bis zu 17 Tage. Dies geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Landtag hervor.

Demnach musste in Augsburg ein Betroffener wegen 15 Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und der Missachtung von Platzverweisen für 17 Tage hinter Gitter - «er war völlig uneinsichtig», heißt es in der Antwort des Ministeriums zu dem Fall. In Bamberg hatte ein Unbelehrbarer ebenfalls wiederholt «Corona-Partys» gefeiert und gegen das Distanzgebot zum Infektionsschutz verstoßen. Auch bei ihm sei «absolut kein Unrechtsbewusstsein» vorhanden gewesen, heißt es.

Der Statistik, die bis zum Stichtag 28. April reicht, zufolge wurden in weiteren Fällen Personen - darunter auch Jugendliche - zwischen eineinhalb und zwölf Tagen festgehalten. Den Angaben des Ministeriums zufolge wurde im Zuge der Pandemie zwischen dem Erlassen der Ausgangsbeschränkungen am 21. März bis zum besagten Stichtag landesweit 42 245 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt.

Für die Chefin der Landtagsfraktion der Grünen, Katharina Schulze, zeigen die Zahlen, dass die Polizisten insbesondere zu Beginn der Ausgangsbeschränkungen von der Staatsregierung «zunächst zu scharf losgeschickt» wurden und daher «in einigen Fällen» überhart reagierten. «Unglaublich ist, dass nicht einmal bekannt ist, ob Personen die so lange Zeit in Haft waren einen Rechtsbeistand hatten oder nicht. Ein Jugendlicher war sogar beinahe zwei Wochen in Haft.»

Für Schulze ist daher klar, dass hier die gesetzlichen Regelungen etwa im Polizeiaufgabengesetz dringend angepasst werden müssen. «Das Innenministerium hatte bereits für vergangenen November einen Reformgesetzentwurf angekündigt, auf den wir noch immer warten.»

Weiter: «Sowas darf sich nicht wiederholen. Solche massiven Grundrechtseingriffe - hier wurden Menschen, zum Teil mehrere Tage, weggesperrt, die keine Straftat begangen hatten - sind kein Umgang, auch nicht bei einem sich verändernden Infektionsgeschehen und weiteren Einschränkungen.» Es gebe immer auch andere Möglichkeiten, wie den Einsatz von Konfliktmanagern, der Kontakt zum Jugendamt oder eben Bußgelder.»

Grundsätzlich hat jeder, der in polizeilicher Präventivhaft muss, das Recht, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Kann er sich das nicht leisten, kann ihm auf Antrag auch ein Verteidiger beigeordnet werden.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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