Kabinett beschließt "Corona-Aufholprogramm"
Gesetzentwurf: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Das Bundeskabinett will heute das geplante Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche auf den Weg bringen.  | Foto: Uwe Anspach/dpa
  • Das Bundeskabinett will heute das geplante Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche auf den Weg bringen.
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BERLIN (dpa) - Mit zwei Milliarden Euro will die Bundesregierung die Folgen der Corona-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche abmildern. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch ein «Aktionsprogramm Aufholen» auf den Weg.

Eine Milliarde Euro ist für Nachhilfe- und Förderprogramme für Schüler gedacht, die Lernrückstände aufholen müssen. Eine weitere Milliarde Euro soll in soziale Maßnahmen investiert werden, um auch die psychischen Krisenfolgen für Kinder und Jugendliche abzufedern. Hier geht es um eine Aufstockung von bestehenden Programmen im Bereich frühkindlicher Bildung, in der Schulsozialarbeit und im Freizeitbereich. Geplant ist auch eine Einmalzahlung von 100 Euro für Kinder aus Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind oder nur ein sehr geringes Einkommen haben. Das Geld soll je nach Bedarf für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden können. Eine Auszahlung könnte nach dpa-Informationen im August erfolgen.

Länder fordern stärkere finanzielle Beteiligung

Das Kabinett beschloss außerdem einen Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Das Vorhaben hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag verabredet. Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, sollen nach den Plänen von Bundesfamilien- und Bundesbildungsministerium in den ersten vier Schuljahren einen Anspruch auf ganztägige Betreuung bekommen - für mindestens acht Stunden an Wochentagen und auch in den Ferien. Ursprünglich war der Start schon ein Jahr früher vorgesehen. Wegen Kritik aus den Ländern soll es nun aber mehr Zeit für den Ausbau geben, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen erfuhr. Die Länder hatten auch eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den laufenden Betriebskosten für die Ganztagsplätze gefordert. Auch hier gibt es den Angaben zufolge ein Entgegenkommen. Für das Vorhaben ist eine Zustimmung der Länder im Bundesrat nötig.

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Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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