Arbeit + Kindergeld + Auto + Steuern + Versicherungen + Umwelt
Wo wir Geld sparen können, was teurer wird: Das ändert sich 2021!

Foto:  © StudioLaMagica/stock.adobe.com/Symbolbild

REGION (nf) - Auch im Jahr 2021 wird sich einiges in der Gesetzgebung ändern. Das betrifft vor allem Arbeitnnehmer, den Verbraucherschutz und die Autofahrer. Die Corona-Pandemie wird uns weiterhin begleiten, so macht der Virus der für 2021 geplanten Volkszählung einen Strich durch die Rechnung - sie wird auf 2022 verschoben. Der erhöhte CO2-Preis lässt die Preise für Sprit, Heizöl und Erdgas steigen. 


Arbeitnehmer

Um Mängel unter anderem in der Fleischindustrie zu beheben, hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes auf den Weg gebracht. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. In der Fleischindustrie sollen damit Werkverträge und Leiharbeit im Kerngeschäft verboten werden.

Homeoffice:  Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen - maximal 600 Euro. Auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.

Die geltende Regelung, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben, wird bis Ende 2021 verlängert. Darauf hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss verständigt.

Alleinerziehende:  Der mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz auf 4.008 Euro erhöhte Entlastungsbetrag  gilt über 2021 hinaus. Die Befristung wird aufgehoben.

Ab Januar 2021 gilt die Überbrückungshilfe III, die bis Ende Juni 2021 läuft. Erstattet werden dabei nicht wie bei den November- und Dezemberhilfen Umsatzausfälle, sondern betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten. Höchstbetrag:  500.000 Euro. Maximaler Zuschuss  für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. 

Pendlerpauschale: Ab dem 1. Januar 2021 gilt für Arbeitswege: Für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt die Entfernungspauschale bei 0,30 Euro. Für alle über 20 hinausgehenden Entfernungskilometer steigt die Pauschale auf 0,35 Euro. Ab 2024 steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro. Arbeitnehmer, die keine Lohn- bzw. Einkommensteuern bezahlen, können ab 2021 eine Mobilitätsprämie  beantragen.

Inkassogebühren für Schuldner kleiner Beträge werden gesenkt. Bei Forderungen von bis zu 50 Euro dürfen die Kosten für die Schuldner nicht mehr höher ausfallen als die Forderung selbst.

Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 9,50 Euro pro Stunde. Ab Juli 2021 steigt er auf 9,60 Euro pro Stunde. Die Mindestausbildungsvergütung pro Monat steigt ab Januar 2021 auf 550 Euro.

Wird ab 1. Januar 2021 in Kraft treten: die Grundrente für Geringverdiener. Alle Rentner sollen den vollen Zuschlag auf ihre selbst erarbeiteten Ansprüche bekommen, wenn sie aufgrund von Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege 35 Jahre an Versicherungszeiten nachweisen können. Einen verminderten Zuschlag bekommt, wer mindestens 33 Jahre vorweisen kann. Ungeachtet, ob Vollzeit oder Teilzeit. Allerdings: die Entgeltpunkte des Erwerbslebens dürfen unterdurchschnittlich, aber nicht gering ausfallen.  Laut Experten haben  Minijobber wohl keinen Anspruch auf Grundrente.

Krankschreibung: Den gelben Zettel wird es bald nicht mehr geben. Ab dem kommenden Jahr soll die  traditionelle Krankmeldung durch eine digitale Bescheinigung ersetzt werden. Die nötigen Daten bekommt der Arbeitgeber von der Krankenkasse. Achtung: Bis vorerst 31. März 2021 können wegen der Corona-Pandemie Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden.

Die Sache mit dem ,,Soli". Dazu erklärt das Bundesfinanzministerium: Ab 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag (Soli) für fast alle: Rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler, die bisher mit Soli belastet waren, werden vollständig von der Zahlung befreit, weitere 6,5 Prozent zahlen weniger. Für fast alle sei also künftig „mehr drin“ – für Singles, Lebensgemeinschaften, Familien und Alleinerziehende. Den ,,Soli-Rechner" gibt es hier

Auto

Der Sprit wird teurer. Der Bundestag hat ein Gesetz für mehr Klimaschutz verabschiedet und eine Abgabe auf Benzin von zunächst etwa 7 und auf Diesel von etwa 8 Cent eingeführt. 

Für Fahrzeuge mit hohem Spritverbrauch wird ab 2021 eine höhere Kfz-Steuer fällig. 

Ab Januar müssen alle neu zugelassenen Pkw die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM erfüllen.

Gaffern geht's an den Kragen: Das Fotografieren und Filmen von Toten wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Steuerbefreiung (10 Jahre) für reine Elektrofahrzeuge gilt für Erstzulassungen reiner Elektrofahrzeuge und Umrüstungen bis zum 31. Dezember 2025. Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.

Ab 2021 muss ein Teil der  Fahrzeugbesitzer mehr bzw. weniger für ihre Autoversicherung zahlen: Grund: in Deutschland ändert sich die Einstufung in der Typklasse der Kfz-Haftpflicht.

Bahn/Reise

Künftig fällt bei Bahnfahrten der Anspruch auf Entschädigung weg, wenn so ,,außergewöhnliche Umstände" (u.a. extremes Wetter, Pandemie) zum Zugausfall oder einer Verspätung führen. Das Recht auf Rückerstattung des Fahrpreises, anderweitige Beförderung und Hilfeleistungen soll bleiben. 

Bahnkunden haben in Zukunft das Recht, ihr Fahrrad mit in den Zug zu nehmen.

Eine Erhöhung der Haftungssummen für Pauschalreisen wird diskutiert und könnte 2021 auch beschlossen werden. Bei Flugreisen soll ein Insolvenzschutz Verbraucher bei einer Insolvenz der Airline vor Verlusten schützen. 

Personalausweis und Pass: Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises soll ab 2021  von 28,80 Euro auf 37 Euro (für Personen ab 24 Jahren) steigen. Neue Personalausweise sollen zudem ab dem 2. August einen Chip mit zwei Fingerabdrücken enthalten. Menschen, die im Personenstandsregister nicht als weiblich oder männlich geführt werden, können künftig auch im Reisepass oder in einem ausländerrechtlichen Dokument in das Feld "Geschlecht" ein X eintragen lassen. Der Kinderweis wird nur noch ein Jahr gültig sein, kann mehrmals um ein Jahr verlängert werden. Es gibt auch einen sechs Jahre gültigen biometrietauglichen Pass. 

Familie

Mehr Kindergeld in 2021: Das Kindergeld steigt im um 15 Euro im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der Kinderfreibetrag und die Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern werden erhöht. 

Hartz-IV: Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat (plus 14 Euro). Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf 283 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren werden monatlich 309 Euro gezahlt.

Mindestunterhalt für Kinder: Der Mindestunterhalt (Düsseldorfer Tabelle) als auch für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter - werden angehoben: in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) auf 393 Euro, in der zweiten Altersstufe (vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs), im sogenannten Ausgangsbetrag,  451 Euro und in der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr an)  auf 528 Euro.

Handel/Unternehmen/Verbraucher

Händler müssen 24 Monate Gewährleistung auf neue Waren und zwölf Monate auf gebrauchte einräumen. Außerdem: mehr Rechte für Verbraucher, beispielsweise verpflichtende Updates wie etwa bei  bei Navigationsgeräten. Beschluss: Europäische Warenhandelsrichtlinie, die 2021 auf nationaler Ebene umgesetzt werden soll. 

Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher bekommen ab dem 1. März 2021 neue Energieeffizienzklassen.

Drohnen: Auch wenn die Drohne nur im eigenen Garten fliegt, muss man sich ab Anfang 2021 beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren.

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken) gilt noch bis mindestens 30. Juni 2021 die Sonderregelung, ansonsten steigt zum 1. Januar 2021 die vorübergehend gesenkte Umsatzsteuer wieder auf 19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz).

Vereine/Ehrenamt

Vereine und Ehrenamtliche werden stärker unterstützt: die Übungsleiterpauschale steigt ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.

Die Steuerbefreiung für die vorübergehende Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern in Wohnungen von steuerbefreiten Genossenschaften und Vereinen gilt künftig auch für alle wohnungslosen Menschen.

Umwelt/Ökologie/Windkraft/Solar

Die EEG-Umlage zur Ökostrom-Förderung, die Bürger mit der Stromrechnung zahlen, wird ab 2021 über einen Zuschuss aus Steuermitteln abgesenkt.

Ab Juli 2021 sind in der EU Einwegprodukte aus Kunststoff verboten. Das betrifft u.a. Wattestäbchen, Plastikbesteck und -teller, Strohhalme, Rührstäbchen etwa für den Kaffee, Luftballonstäbe sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen. Außerdem gilt das Verbot für Produkte aus Kunststoffen, die durch eine Reaktion mit Sauerstoff – Oxidation genannt – in winzige Teile zerfallen. Ab Januar 2022 sind zudem Plastiktüten an Ladenkassen verboten.

CO2-Abgabe ab 2021: Nationaler CO2-Preis für die Bereiche Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zunächst 25 Euro zahlen - weiter steigend. Der Preis wird an die Kunden weitergegeben, laut Bundesregierung steigt der Literpreis bei Benzin um 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Mit dem Geld sollen die Bürger anderswo entlastet und Klimaschutz-Maßnahmen finanziert werden.

Wohnen

Wohnungsbauprämie: Bürger erhalten ab 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Alleinstehende auf 35.000 Euro, für Verheiratete auf 70.000 Euro.
Baukindergeld: Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld beantragen.
Kaminöfen: Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung schreibt ab 2021 strengere Feinstaubregeln vor. Das gilt vor allem für Öfen, die vor 1995 errichtet wurden und Grenzwerte nicht einhalten. 
Maklerkosten: Wer eine Immobilie kauft, muss ab dem 23. Dezember 2020 nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen.

Alle Angaben ohne Gewähr/Änderungen möglich

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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