Einmal Schufa negativ - Vertrauen verspielt?
Bundesgerichtshof hat über Speicherfristen entschieden
Karlsruhe (dpa/vs) - Um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu bewerten, greift die Schufa auch auf Daten zu Zahlungsausfällen zurück. Der BGH hat nun ihre Speicherfristen unter die Lupe genommen. Die vorläufige Entscheidung dürfte Betroffenen nicht gefallen. Die Schufa muss Daten über Zahlungsstörungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht sofort löschen, wenn die betroffene Forderung bezahlt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und damit ein...