Unterrichtsbetrieb an den Nürnberger Schulen
Corona-Krise: Ab der 8. Klasse nur noch Distanzunterricht!

Foto: © olezzo/stock.adobe.com/Symbolbild

NÜRNBERG (pm/nf) - Nach den von der bayerischen Staatsregierung beschlossenen weiteren Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens und mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen wird der weitere Unterrichtsbetrieb an den Nürnberger Schulen ab dem heutigen Mittwoch, 9. Dezember 2020, wie folgt geregelt: An den allgemeinbildenden Schulen wird ab der Jahrgangsstufe 8 vollständig auf Distanzunterricht umgestellt. Zudem wird in den Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich 7 ein Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht durchgeführt.

Die letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen weiterführenden Schulart sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie verbleiben im Präsenzunterricht. Ebenso verbleiben Grundschulen, alle Förderschulen (inklusive Schulvorbereitende Einrichtungen) und die Schulen für Kranke im Präsenzunterricht. An den beruflichen Schulen (ohne Wirtschaftsschule) gilt auch ab dem heutigen Mittwoch, 9. Dezember 2020, Distanzunterricht in allen Klassen. An der Wirtschaftsschule sind alle Klassen ab Jahrgangsstufe 8 im Distanzunterricht. Ausgenommen sind die jeweils letzten Jahrgangsstufen der Wirtschaftsschule: Jahrgangsstufe 10 der dreistufigen und vierstufigen Wirtschaftsschule sowie Jahrgangsstufe 11 der zweistufigen Wirtschaftsschule.

Hilfe bei fehlendem Gerät oder Internetanschluss

Die Fach- und Berufsoberschulen sind bereits seit Montag, 7. Dezember 2020, im Distanzunterricht. Alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern werden durch die eigene Schule benachrichtigt. Um den Zugang aller Schülerinnen und Schüler zur benötigten digitalen Ausstattung für den Fernunterricht zu gewährleisten, sind alle Schulen aufgerufen, bei Bedarf Leihgeräte bereitzustellen oder – falls zu Hause kein Internetanschluss vorhanden ist – nach Anmeldung durch die Eltern auch für einzelne Schülerinnen und Schüler einen Lernort im Schulhaus bereitzustellen, falls die Hygieneauflagen dies zulassen.

Regelung bei Quarantänefall

Tritt künftig ein Quarantänefall an einer Schule auf, kann die Dauer der Quarantäne für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte durch einen Test nach fünf Tagen Quarantäne verkürzt werden. Zeigt dieser ein negatives Ergebnis, kann die Schülerin beziehungsweise der Schüler, soweit keine für Corona typischen Symptome auftreten, den in der Schule organisierten Unterricht wieder besuchen. Sollten in den nächsten Tagen Quarantänefälle an Schulen auftreten, kann unter Nennung der Schule eine Testung nach frühestens fünf Tagen am Testcenter Flughafen Nürnberg durchgeführt werden. Derzeit sind noch Kapazitäten für ganze Schulklassen frei. Das Testergebnis erhält man in der Regel bereits nach circa 24 bis 48 Stunden – sozusagen eine „Schnellspur“. Die Testung von Schülern oder Lehrkräften nach fünf Tagen ist weiterhin freiwillig. Wird diese nicht in Anspruch genommen, so gilt weiterhin eine häusliche Quarantänezeit von 14 Tagen und das Fehlen von Symptomen für Covid-19 als Voraussetzung für die Rückkehr an die Schule.

Ausgangssperre & Maskenpflicht: Das gilt ab jetzt in Nürnberg!
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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