Corona-Impfbescheinigungen
Details zu mutmaßlich falschen Impfungen

Eine Polizistin geht in das Impfzentrum. | Foto: Stefan Puchner/dpa
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DONAUWÖRTH (dpa) - Das Landratsamt Donau-Ries will im Fall von möglicherweise falschen Impfbescheinigungen heute (14.00 Uhr) weitere Details bekanntgeben. Die Behörde hat angekündigt, in Donauwörth zusammen mit der Polizei über die Hintergründe und die bisherigen Maßnahmen sowie das weitere Vorgehen zu informieren.

Ein Hausarzt aus dem Landkreis Donau-Ries steht im Verdacht, seinen Patienten Impfausweise über Corona-Schutzimpfungen ausgestellt zu haben, ohne tatsächlich einen Impfstoff gespritzt zu haben. Seit Montag werden die Patienten des niedergelassenen Arztes getestet, ob sie ausreichend Antikörper gebildet haben.

Die Kriminalpolizei hatte in der vergangenen Woche die Wohnung und die Praxis des niedergelassenen Mediziners durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Die Auswertung dieser Dokumente dauere an, sagte am Montag der Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Andreas Dobler. Vorläufig könnten keine weiteren Details zu den Ermittlungsergebnissen genannt werden.

Völlig unklar ist bislang, wie es zu den mutmaßlich falsch dokumentierten Schutzimpfungen gekommen war. Es ist offen, ob die Patienten möglicherweise davon wussten, dass sie tatsächlich keinen Impfstoff erhalten haben. Oder ob den Männern und Frauen unwissentlich beispielsweise einfache Kochsalzlösung injiziert wurde.

Einen ähnlichen Fall gab es im Impfzentrum des norddeutschen Kreises Nordfriesland. Dort soll eine Krankenschwester Spritzen mit Kochsalzlösung statt mit dem Impfmedikament aufgezogen haben. Etwa 10.000 Betroffene sollen deswegen dort nachgeimpft werden.

Das Landratsamt Donau-Ries bietet in dieser Woche für die Patienten der nordschwäbischen Praxis an drei Tagen Antikörpertests im ehemaligen Impfzentrum in Nördlingen an. Bei den ersten Terminen am Montag war auch die Polizei mit zahlreichen Beamten vor Ort, um weiter zu ermitteln. Zahlreiche Betroffene waren gekommen.

Bis zur Abklärung des tatsächlichen Impfschutzes dürften die Patienten ihre Impfnachweise auch nicht mehr verwenden, betonte die Kreisbehörde. Vorläufig müssten sich die Patienten der Hausarztpraxis wie ungeimpfte Personen verhalten.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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