Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag ab
Veranstalter wollte bei Corona-Demo 10.000 Teilnehmer durchsetzen!

Ein Demonstrant gegen Anti-Corona-Maßnahmen steht am Rand der Theresienwiese. | Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
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KARLSRUHE/MÜNCHEN (dpa/lby) - Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag eines Veranstalters abgewiesen, der zu einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in München 10.000 Teilnehmer durchsetzen wollte. Die Stadt München hatte erneut lediglich 1.000 Teilnehmer für die am Samstag geplante Kundgebung auf der Theresienwiese erlaubt.

Der Veranstalter hatte sich an die Richter in Karlsruhe gewandt, nachdem sowohl das Verwaltungsgericht in München als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mehrere Eilanträge abgelehnt und damit die Entscheidung der Stadt bestätigt hatten.

Nach dem Prinzip der sogenannten Subsidiarität müsse sich der Veranstalter erneut zuerst an das Verwaltungsgericht wenden, begründeten die Karlsruher Richter die Entscheidung. Da es sich bei der Corona-Pandemie um ein ,,dynamisches und tendenziell volatiles Geschehen" handele, müssten die Behörden und Gerichte die Entscheidungen je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens treffen.

Zudem sei für das Bundesverfassungsgericht nicht erkennbar, wie die letzte Versammlung am 30. Mai verlaufen ist und ob sich daraus Folgerungen für die geplante Versammlung ziehen lassen, hieß es.

Die Demo für diesen Samstag wurde unter dem Motto ,,Zusammenstehen für Freiheit, Grundrechte und Selbstbestimmung" angemeldet. Solche Demos gab es im Mai an mehreren Samstagen - jeweils für 10.000 Menschen angemeldet, aber nur für 1.000 zugelassen. Beim ersten Mal waren rund 2.500 Menschen zur Theresienwiese gekommen waren, die aber nicht auf das Demo-Gelände gelassen wurden. Vergangenes Wochenende hatten die Organisatoren allerdings ihre Kundgebung kurzfristig abgesagt.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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