Verordnung vorerst bis 18. April
Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten weiter!

Symbolfoto: © Sonja Birkelbach / stock.adobe.com
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ERLANGEN (pm/mue) - Im Rahmen des Vollzugs der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die Stadt Erlangen eine Allgemeinverfügung erlassen.

Diese regelt, vorerst bis 18. April, die weiterhin geltende Maskenpflicht in der Innenstadt (Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung) sowie ein Alkoholkonsumverbot (ganztägig); gültig in der Nürnberger Straße (beginnend ab Sedanstraße), am Besiktasplatz, in der Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Henkestraße, in der Hauptstraße (beginnend Ecke Güterhallenstraße), in der Unteren Karl-, in der Calvinstraße, auf dem Hugenottenplatz, am Busbahnhof, am Bahnhofplatz, in der Richard-Wagner-Straße, am Schloß- und Marktplatz sowie in der Hauptstraße (endend Wasserturm- / Heuwaagstraße). Die Maskenpflicht gilt weiterhin montags bis samstags von 10.00 bis 20.00 Uhr. Info unter: 

www.erlangen.de/corona

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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