Außenbereiche ++ Innengastronomie
Diese Regeln gelten auf den Weihnachtsmärkten

Foto: Christoph Schmidt/dpa/Symbolbild

MÜNCHEN/REGION (dpa/lby) - Die bayerische Regierung hat die genauen Regeln für die diesjährigen Weihnachtsmärkte vorgelegt. Vieles ist wieder erlaubt, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) lobte das «maßvolle Schutzkonzept». Doch was genau sieht das vierseitige Papier von Gesundheits- und Wirtschaftsministerium vor?

Gilt eine Maskenpflicht?

Unter freiem Himmel geht es ohne Maske. Ist es nicht möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, wird sie aber empfohlen. In Innenbereichen ist mindestens eine medizinische Maske gefordert. Das gilt auch für Mitarbeiter, sofern sie keinen festen Steh- oder Arbeitsplatz haben, bei dem der Mindestabstand gewahrt wird, oder sie an Theken oder Kassen mit Trennscheiben oder ähnlichem geschützt werden. Kinder bis sechs Jahren sind ebenso ausgenommen wie Menschen mit Attest. In der Gastronomie darf die Maske am Tisch abgenommen werden.

Gibt es Essen und Trinken?

Hier gibt es praktisch keine Einschränkungen. In der Gastronomie darf gegessen und getrunken werden. Auch Mitnahmeangebote zum Verzehr auf dem Gelände sind erlaubt, ebenso der Ausschank von Alkohol wie Glühwein.

Gilt die 3G-Regel?

Grundsätzlich gibt es keine 3G-Pflicht auf den Weihnachtsmärkten. Gibt es Gastronomie in Innenbereichen, haben allerdings nur Geimpfte, Getestete oder Genesene Zutritt - sofern die jeweilige Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt. Freiwillig können die Veranstalter auch strengere Regeln anlegen - also nur Geimpfte und Genesene erlauben oder bei Getesteten einen PCR-Test verlangen.

Wer darf nicht kommen?

Wer mit dem Coronavirus infiziert ist oder unter Quarantäne steht, darf natürlich nicht auf den Weihnachtsmarkt. Das gilt auch für Menschen mit typischen Covid-19-Symptomen wie Geruchs- und Geschmacksverlust, Atemwegserkrankungen oder allgemeinen unspezifischen Krankheitssymptomen.

Werden die Weihnachtsmärkte wie immer?

Nein, denn auf den Märkten soll - wo immer möglich - ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, Menschenansammlungen sollen verhindert werden. Als geeignete Maßnahmen dafür nennt das Rahmenkonzept unter anderem größere Abstände zwischen den Ständen, Abstandsmarkierungen, vergrößerte Verkaufsflächen, Besucherlenkung und Hinweisschilder. Insbesondere an den Ein- und Ausgängen könnte es dazu auch Einbahnstraßenregelungen geben.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

Webseite von Nicole Fuchsbauer
Nicole Fuchsbauer auf Facebook
Nicole Fuchsbauer auf Instagram
Nicole Fuchsbauer auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

26 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.