Erlangen weitet Notbetreuung deutlich aus
Immer mehr Kinder haben Anspruch!

Foto: © Petro Feketa / Fotolia.com
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ERLANGEN (pm/mue) - Angesichts der Corona-Pandemie bleibt die Notbetreuung an Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten beibehalten und wird sogar ausgeweitet.

Zu den bisher bereits Anspruchsberechtigten können auch erwerbstätige Alleinerziehende ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie – unabhängig von der Branche – aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten ihre Kinder nicht betreuen können. Der Anspruch auf Betreuung gilt jetzt auch für Kinder, von denen nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dazu gehören insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Die Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugendhilfe werden wegen des hohen pädagogischen und therapeutischen Förderbedarfs der betreuten Kinder von den Betretungsverboten ausgenommen. Eltern, die eine Notbetreuung benötigen, werden geben, sich direkt mit ihrer Einrichtung / Schule in Verbindung zu setzen.

Teilweise Übernahme von Gebühren vorgesehen

Auch hinsichtlich Kita-Gebühren zeichnet sich eine Lösung ab – nach ersten Informationen werden die Gebühren und Beiträge für drei Monate übernommen. Gedacht ist an an den Zeitraum von Mai bis Juli für diejenigen Kinder, die ihre Einrichtung nicht besuchen konnten. Bildungsreferentin Anke Steinert-Neuwirth: „Die Schließung darf neben dem zusätzlichen Betreuungsaufwand nicht auch noch zu einer finanziellen Belastung der Eltern führen. Zugleich ist dies auch für die Träger der Einrichtungen eine gute Nachricht, denn ohne Unterstützung des Freistaates wären die für den Einrichtungsbetrieb erforderlichen Einnahmen spürbar weggebrochen.“

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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