Ausgabestellen im Überblick ++ Spende der Sparkasse Nürnberg
Nützliche FFP2-Tipps: Wo gibt es die kostenlosen Masken?

Die FFP2-Maske ersetzt seit 18. Januar 2021 im ÖPNV die Alltagsmaske. Alle Fahrgäste ab 15 Jahren müssen die FFP2-Masken tragen und zwar überall dort, wo jetzt auch schon die Alltagsmasken getragen werden mussten: an allen Haltestellen und Bahnsteigen, ob oberirdisch oder unter-irdisch, ab den Abgängen und Aufzügen in die U-Bahn, so-fern nicht auch an der Oberfläche schon Maskenpflicht gilt, und in den Fahrzeugen. Ausgenommen von der Masken-pflicht sind Fahrgäste, die aus medizinischen Gründen ein Attest vorlegen können. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren tragen weiterhin Alltagsmasken. Mit FFP2-Maske auf dem Foto ist Oliver Klosa zu sehen, zuständig für die SocialMedia-Kanäle der VAG. | Foto: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg – Isabell Reuter
  • Die FFP2-Maske ersetzt seit 18. Januar 2021 im ÖPNV die Alltagsmaske. Alle Fahrgäste ab 15 Jahren müssen die FFP2-Masken tragen und zwar überall dort, wo jetzt auch schon die Alltagsmasken getragen werden mussten: an allen Haltestellen und Bahnsteigen, ob oberirdisch oder unter-irdisch, ab den Abgängen und Aufzügen in die U-Bahn, so-fern nicht auch an der Oberfläche schon Maskenpflicht gilt, und in den Fahrzeugen. Ausgenommen von der Masken-pflicht sind Fahrgäste, die aus medizinischen Gründen ein Attest vorlegen können. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren tragen weiterhin Alltagsmasken. Mit FFP2-Maske auf dem Foto ist Oliver Klosa zu sehen, zuständig für die SocialMedia-Kanäle der VAG.
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NÜRNBERG/REGION (nf) - Seit 18. Januar 2021 gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs und den dazugehörigen Einrichtungen im Freistaat Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung.

„Wir bekämpfen die Corona-Pandemie konsequent“, betont Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer. „Das Virus mutiert und wird aggressiver, deshalb ist es klug, alle Möglichkeiten zu nutzen, die wir haben. Dazu gehören FFP2-Masken, denn sie schützen auch den Träger selbst vor einer Ansteckung.“

Die neue FFP2-Masken-Pflicht gilt in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs wie Regionalzügen, S-Bahnen, Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen und auch Taxis sowie an Bahnhöfen und Haltestellen. Sie gilt für alle Fahrgäste ab 15 Jahren. Für Fahrgäste zwischen 6 und 14 Jahren sowie für Kontroll- und Servicepersonal im ÖPNV bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Die wichtigsten Tipps im Überblick!

Nürnberg: FFP2-Masken auf Wertstoffhöfen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) weist darauf hin, dass auch auf den städtischen Wertstoffhöfen bei Anlieferungen FFP2-Masken getragen werden müssen. Dies gilt analog den aktuellen Regelungen für Märkte. Um Staus und größere Menschenmengen vor und auf den Wertstoffhöfen zu vermeiden, bittet der ASN dringend darum, die Wertstoffhöfe derzeit nur für nicht vermeidbare Anlieferungen wie zum Beispiel Umzüge oder Wohnungsauflösungen anzufahren.

Nürnberg: FFP2-Masken für pflegende Angehörige
In Bayern werden rund 380.000 Menschen zu Hause von ihren Familienmitgliedern gepflegt. Um Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen vor dem Coronavirus zu schützen, stellt der Freistaat Bayern eine Million kostenlose FFP2-Schutzmasken zur Verfügung. Die Verteilung der Masken erfolgt durch die Stadt Nürnberg ab Mittwoch, 27. Januar 2021, bis voraussichtlich einschließlich Freitag, 12. Februar, an neun Stellen in der Stadt.  „Ich freue mich, dass wir das Angebot des Freistaats Bayern in Nürnberg dezentral pflegenden Angeboten zugänglich machen können. Ein besonderer Dank gilt allen pflegenden Angehörigen in der Stadt, die auch in dieser schweren Zeit für ihre Angehörigen da sind“, sagt Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales.
Für Nürnberg stehen insgesamt gut 39.000 FFP2-Masken kostenlos für pflegende Angehörige zur Verfügung. Bei der Ausgabe der Masken ist zu beachten, dass jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson ausgegeben werden. Die Ausgabe der Masken erfolgt gegen Vorlage eines Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrads des Pflegebedürftigen (Leistungszusage). Der Erhalt der Masken wird vor Ort durch Abstempelung des Schreibens der Pflegekasse bestätigt.
Wo und wann?
• Südstadtforum
Siebenkeesstraße 4, 90459 Nürnberg, Mo bis F 9 bis 17 Uhr
• Nachbarschaftshaus Gostenhof
Adam-Klein-Straße 6, 90429 Nürnberg
Mo bis Fr  9 bis 17 Uhr
• Stadtteilladen Nordost
Leipziger Straße 55, 90491 Nürnberg
Mo bis Fr  9 bis 12 Uhr
• mein.nuernberg.de – Servicestelle
Äußere Laufer Gasse 29, 90403 Nürnberg
Mo bis Fr  9 bis 17 Uhr
• Kulturladen Loni-Übler-Haus
Marthastraße 60, 90482 Nürnberg
Mo und Do  10 bis 14 Uhr
• Villa Leon
Philipp-Koerber-Weg 1, 90439 Nürnberg
Mi und Fr  10 bis 14 Uhr
• Kulturladen Ziegelstein
Ziegelsteinstraße 104, 90411 Nürnberg
Di und Mi  9 bis 12 Uhr
• Kulturladen Gartenstadt
Frauenlobstraße 7, 90469 Nürnberg
Fr  10 bis 13 Uhr
• Gemeinschaftshaus Langwasser
Glogauer Straße 50, 90473 Nürnberg,
Mi, 27. Januar,
9 bis 12 Uhr
Fr, 29. Januar,
14 bis 18 Uhr
Mo, 1. Februar,
14 bis 18 Uhr
Do, 4. Februar,
9 bis 12 Uhr

,,Behördengänge" online erledigen

Nürnberger Land: FFP2 Masken an Angehörige von Pflegebedürftigen
Pflegende Angehörige können die Masken nach vorheriger Terminvereinbarung ab dem 25. Januar in den
zuständigen Gemeinden der zu pflegenden Person abholen.

Bedürftige, die im Nürnberger Land wohnen, und Leistungen nach SGB 2 und 12 beziehen, erhalten fünf FFP2-Masken per Post zugeschickt. Personen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, erhalten die Masken in den Asylunterkünften selbst und Besitzer eines Tafelausweises bei den Tafeln. Die Masken für Angehörige von Pflegebedürftigen hingegen werden gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises von der Gemeinde ausgegeben, in der die pflegebedürftige Person wohnt. Ein Schreiben der Pflegekasse,
aus dem der Pflegegrad der betreuten pflegebedürftigen Person hervorgeht, reicht hierfür aus. Pro pflegebedürftiger Person wird ein Maskenset mit drei FFP2-Masken an einen der pflegenden Angehörigen ausgegeben. Die Masken können  in den Rathäusern abgeholt werden, eine vorherige Terminvereinbarung mit der Gemeinde ist notwendig. Der Freistaat stellt ein begrenztes Kontingent an Masken zur Verfügung, so
dass die Angehörigen von Pflegebedürftigen darum gebeten werden, diese nur dann abzuholen, wenn finanzielle Notwendigkeit besteht.
Infos Landratsamts: hier

Landkreis Bamberg: FFP2 Schutzmasken für Behördenbesuch
Nachdem FFP2- oder vergleichbare Schutzmasken an Bedürftige verschickt wurden und solche Masken im ÖPNV und im Einzelhandel getragen werden müssen, gilt eine entsprechende Maskenpflicht zum eigenen Schutz  auch für den Besuch im Landratsamt Bamberg. In Anlehnung an den Einzelhandel tragen die Mitarbeiter der Behörde medizinischen Mundschutz. Unverändert bleibt die Empfehlung, Anliegen zunächst per Telefon oder schriftlich zu klären, um Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen. Für alle Besuche im Landratsamt ist eine Terminvereinbarung nötig. Für Zulassungen ist dies digital über die Homepage möglich.

Erlangen-Höchstadt: FFP2 Masken verschickt

Sozialamt und Jobcenter des Landkreises Erlangen-Höchstadt haben das ihm zugewiesene Kontingent erhalten und die Schutzmasken an berechtige Personen verschickt, um sie rechtzeitig zu versorgen. Post erhalten (erhielten) alle Leistungsberechtigten, die das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vorsieht. Bedürftig sind grundsätzlich Empfänger von Grundsicherungsleistungen wie Arbeitssuchende (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Auch Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden vom Sozialamt bei der Verteilung berücksichtigt.

Stein: FFP2-Masken an Bedürftige und pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige und Bedürftige erhalten kostenlos je drei FFP2-Masken. Als Nachweis genügt ein Schreiben der Pflegekasse welches den Pflegegrad des Pflegebedürftigen feststellt. Die Masken sind für die Hauptpflegeperson gedacht und werden für eine Pflegeperson pro zu pflegenden Angehörigen ausgegeben. Die Masken werden nicht auf andere, kostenlos oder vergünstigt abgegebene Masken aus Bundes- oder Landesmitteln angerechnet. Die Verteilung findet statt im
FORUM Stein
Raum Nr. 5 im Erdgeschoss
Mittwoch, 27. Januar, von 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag, 28. Januar, von 10 Uhr bis 18 Uhr und
Freitag, 29. Januar, von 10 bis 14 Uhr

Forchheim: Ausgabe von FFP2-Masken für Pflegende
Die Stadt Forchheim gibt die FFP2-Masken an Pflegepersonen im Eingangsbereich des Königsbades aus.
Je Hauptpflegeperson werden einmalig drei FFP2-Masken kostenlos ausgegeben. Als Nachweis mitzubringen ist gemäß Mitteilung des Gesundheitsministeriums das Originalschreiben der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegrades der*des Pflegebedürftigen. Die pflegebedürftige Person muss ihren Wohnsitz in Forchheim haben.
Die Öffnungszeiten der Abholstation sind:
Montag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

Schwabach: FFP2-Masken-Vergabe
Ein 5er-Pack aus städtischem Bestand wurde an einen Teil der Personen, die Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, bereits per Post versandt.  .
• Pflegende Angehörige
Menschen, die eine Person in Schwabach pflegen, können in Schwabach FFP2-Masken erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, wo die pflegenden Personen wohnen. Sie können gegen Vorlage des Bescheids der Pflegeversicherung im Bürgerbüro im Rathaus ab kommender Woche montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 18 Uhr ein 5er-Packung erhalten.
 • Obdachlose
Für Obdachlose werden in der Schwabacher Tafel Masken hinterlegt.
 • Menschen über 60 Jahre und besondere Risikogruppen
Menschen im Alter von über 60 Jahren und Menschen mit bestimmten Erkrankungen unabhängig vom Alter (COPD/Asthma, chronische Herz- und Niereninsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz, Demenz, Schlaganfall, Diabetes mellitus Typ 2, aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, stattgefundene Organ- oder Stammzelltransplantation, Trisomie 21) erhalten automatisch per Post Bezugsscheine für FFP2-Masken von ihrer jeweiligen Krankenkasse. Diese können für einen Kostenbeitrag von zwei Euro bei den Apotheken gegen FFP2-Masken eingetauscht werden.

Sparkasse Nürnberg hilft mit 5.000 Euro
In Bayern gilt eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. Doch nicht alle haben die finanziellen Mittel, diese anzuschaffen. Über viele Ausgabestellen werden ab Anfang kommender Woche daher Masken an Bedürftige verteilt. Doch bereits jetzt zeichnet sich ab, dass nicht genügend FFP2-Masken zur Verfügung stehen werden. Deshalb stellt die Sparkasse Nürnberg spontan drei sozialen Trägern insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung, damit die Bestände jetzt schon aufgefüllt werden können.
•  FFP2-Masken für Obdachlose mit Hund
Neben der Stadtmission und der Nürnberger Tafel erhalten auch die  Johanniter Nürnberg eine Spende zur Anschaffung von FFP2-Masken. Diese vergeben sie an ihre Einrichtungen, die Geflüchtete betreuen und auch an ihr neues Projekt „QuarTier“: Hier können Menschen ohne Obdach erstmals in Nürnberg gemeinsam mit ihrem Hund in einem Zimmer übernachten.
• Eine Maske bekommen, eine Maske spenden
Die Sparkasse Nürnberg hilft nicht nur sozialen Trägern mit Spenden, sondern stattet jetzt auch ihre eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kostenfrei mit FFP2-Masken aus. Wer dafür gerne im Gegenzug Bedürftigen eine Maske spenden möchte, kann sich das Projekt „QuarTier - Unterkunft für Menschen ohne Obdach mit Tier“ auf gut-fuer-nuernberg.de – dem regionalen Spendenportal der Sparkasse Nürnberg – umsehen. Hier werden Spenden für FFP2-Masken, aber auch für Hundefutter gesammelt.

Alles, was Sie über FFP2-Masken wissen müssen

Alle Angaben ohne Gewähr/Änderungen/Irrtümer möglich. Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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