Schnellteststationen schließen
Übersicht: Wer hat Anspruch auf Corona-Schnelltests?

Foto: Landratsamt Bamberg

BAMBERG (pm/nf) - Die Kommunen im Landkreis werden zum Ende dieser Woche einen Teil ihrer Schnellteststationen schließen. Dies hat im Wesentlichen drei Gründe: die rückläufige Nachfrage, das inzwischen umfassende Angebot der Privatwirtschaft sowie die Beschränkung der Kostenfreiheit der Tests ab 11. Oktober auf berechtigte Personen.

Baunach, Buttenheim, Stegaurach, Schönbrunn, Viereth-Trunstadt, Zapfendorf und Walsdorf wollen ihre Teststellen zunächst bis Ende Oktober weiter betreiben, um bis dahin den künftigen Bedarf zu ermitteln. Die Rückmeldung einiger weniger Gemeinden steht noch aus. In einer Abstimmungsrunde mit Landrat Johann Kalb waren sich die Bürgermeister einig, dass in den kommunalen Teststationen lediglich die kostenfreien Tests für berechtigte Personen (siehe unten) angeboten werden. Gleiches gilt für die Teststation der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg in Scheßlitz (ehemaliger Nettomarkt) sowie für die Teststellen am Sendelbach und am ZOB in Bamberg.

In Hirschaid wird die DLRG und in Hallstadt das BRK (noch nicht bestätigt) Schnellteststationen betreiben. Dort werden sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige Tests angeboten. Dies gilt auch für die teilnehmenden Apotheken und Ärzte. Die virtuelle Karte hierzu wird derzeit aktualisiert: https://www.vianovis.net/lkr-bamberg/

Schnelltests

Für Personen, die sich nicht impfen lassen können, bleiben die Tests weiterhin dauerhaft kostenlos. Dazu zählen beispielsweise Kinder unter 12 Jahren oder Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können.

Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren, Schwangere sowie geimpfte Studierende aus dem Ausland, wenn der Impfstoff nicht anerkannt ist, bleibt der Schnelltest bis zum 31. Dezember 2021 kostenfrei.

Für alle anderen Personengruppen ist der Schnelltest dauerhaft kostenpflichtig und kann grundsätzlich nicht an kommunalbetrieben Testzentren durchgeführt werden.

PCR-Tests

PCR-Tests für Personen ohne Symptome („Wunsch-Tests“) bieten Apotheken und Hausärzte in Stadt und Landkreis Bamberg an. Diese PCR-Tests sind in jedem Fall kostenpflichtig.

Die Abstrichstelle in Scheßlitz sowie das Testzentrum am Sendelbach bieten keine PCR-Tests auf eigenem Wunsch an, sondern führen diese nur auf Anordnung des Gesundheitsamtes durch.

PCR-Tests auf Anordnung des Gesundheitsamtes (z. B. als enge Kontaktperson, bei einem Warnhinweis der Corona-Warn-App oder PCR-Bestätigungstestungen nach einem positiven Antigenschnelltest) sind für den Bürger kostenlos.

Ausstellung und Gültigkeit von Testnachweisen

Vor diesem Hintergrund hat sich das Bundesministerium für Gesundheit zur Ausstellung und Gültigkeit von Testnachweisen geäußert.

Für Einrichtungen, die nur nach Vorlage eines Testnachweises betreten werden können (z. B. Friseure, Gastronomie) gilt für Selbsttests unter Aufsicht Folgendes:

• Die Möglichkeit eines Selbsttests unter Aufsicht vor Ort muss nicht angeboten werden
• Wird ein Selbsttest unter Aufsicht angeboten, muss ein entsprechender Testnachweis ausgestellt werden.
• Dieser Testnachweis gilt nur noch an dem Ort, an dem die Testung vorgenommen wurde und ist für andere testgebundene Angebote nicht nutzbar.

Betriebliche Testungen im Sinne des Arbeitsschutzes können von entsprechend geschultem Personal des Arbeitgebers zertifiziert und 24 Stunden für andere testgebundene Angebote genutzt werden.

Weitere Informationen: https://www.landkreis-bamberg.de/Corona-Test/

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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