Ab Mai und Juni
Lockerungen für Schulen, Kitas, Fitnessstudios

Fitnessstudios dürfen ab 21. Mai 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 für kontaktfreien Sport öffnen.  | Foto:  © Wellnhofer Designs/stock.adobe.com
  • Fitnessstudios dürfen ab 21. Mai 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 für kontaktfreien Sport öffnen.
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MÜNCHEN (dpa/lby/nf) - In bayerischen Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 sollen nach den Pfingstferien die Schüler aller Schularten wieder Präsenzunterricht haben - mit Test- und Maskenpflicht. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in München mit. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit Werten zwischen 50 und 165 gibt es auch nach dem 7. Juni demnach lediglich Wechselunterricht. 38 Prozent der Bevölkerung haben eine Erstimpfung erhalten. Mehr als jeder Zehnte wurde vollständig geimpft. Diese Entwicklung erlaube weitere inzidenzabhängige Erleichterungen.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Staatsregierung:

Schulen und Kitas:

Ab dem 25. Mai 2021 wird die Betreuung von Kindern, die im Schuljahr 2021/2022 tatsächlich eingeschult werden sollen (Vorschulkinder), in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen bis zu einer 7-Tage-lnzidenz von 165 im (eingeschränkten) Regelbetrieb zugelassen. Ab dem 7. Juni 2021 (d.h. nach den Pfingstferien) wird der Wert der 7-Tage-lnzidenz für die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen einheitlich auf 165 festgelegt. Bei einer 7-Tagesinzidenz zwischen 50 und 165 findet eingeschränkter Regelbetrieb, bei einer 7-Tagesinzidenz bis 50 findet normaler Regelbetrieb statt.

Neben Schulen haben Kitas aufgrund ihrer großen sozialen und gesellschaftlichen Bedeutung unter anderem für die frühkindliche Bildung von Kindern oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oberste Priorität. Um flankierend zu den umsichtigen Lockerungen im Bereich der Kindertagesbetreuung einen möglichst sicheren Kita-Betrieb in Bayern zu gewährleisten, wird die Bayerische Teststrategie nach der kürzlichen Zulassung von Antigen-Selbsttests speziell für kleinere Kinder unter sechs Jahren um das Pflicht-Angebot zweimal wöchentlicher freiwilliger Selbsttests für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen, in Heilpädagogischen Tagesstätten und in Schulvorbereitenden Einrichtungen erweitert.

Ab dem 7. Juni 2021 findet in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 an allen Schularten voller Präsenzunterricht (ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen an allen Schularten statt. Ab dem 7. Juni 2021 ist für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend.

Kultur

Ab dem 21. Mai 2021 sind Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Besucher gilt eine Testpflicht. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50. Das Nähere regelt das entsprechende Rahmenhygienekonzept des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Laien- und Amateurensembles sind ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens und der Veranstaltungslandschaft in Bayern. Die Möglichkeit, dass ab dem 21. Mai 2021 Proben für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 grundsätzlich wieder möglich sind, hat der Ministerrat bereits am 10. Mai 2021 eröffnet. Um Planungssicherheit für alle zu ermöglichen, beauftragt der Ministerrat das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das notwendige Rahmenhygienekonzept mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege umgehend abzustimmen und schnellstmöglich zu veröffentlichen.

Freibäder

Ab dem 21. Mai 2021 können Freibäder in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² etc.), ein Termin und ein negativer Test. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.

Sport

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 werden ab 21. Mai 2021 bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (d.h. Testpflicht, feste Plätze, max. 250 Zuschauer) zugelassen. Die Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.

Fitnessstudios dürfen ab 21. Mai 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Test der Besucher und die Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst). Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.

Messen

Da Organisation und Durchführung von Messen einer lange Vorlaufzeit bedürfen, führen kurzfristig von der Politik angesetzte Erleichterungen in diesem Bereich nur zu einem langsamen und allmählichen Hochfahren des Messebetriebs. Der Ministerrat stellt deshalb vor diesem Hintergrund bereits zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass bei einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens eine allgemeine Wiederaufnahme des Messebetriebs spätestens zum 1. September 2021 möglich sein dürfte. Die tatsächliche Durchführung von Messen hängt dabei vom weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens ab.

Um die notwendigen, äußerst komplexen Hygienekonzepte bereits im Vorfeld einer möglichen Öffnung erproben zu können, beschließt der Ministerrat, die Durchführung der Messe TrendSet vom 10. bis 12. Juli 2021 als Pilotmesse. Im Rahmen der notwendigen Abstimmung und Aktualisierung des Rahmenhygienekonzepts zwischen dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist in diesem Kontext insbesondere auch über die Festlegung einer Höchstbesucherzahl zu entscheiden. Dabei sind sowohl das aktuelle Infektionsgeschehen als auch das Bedürfnis nach Durchführung einer Messe in angemessener Größe zum Testen der Konzepte und der dazugehörigen Logistik zu berücksichtigen.

Nach Durchführung der Pilotmesse wird das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gebeten, im Ministerrat über die Erfahrungen und Erkenntnisse zu berichten und gleichzeitig einen Vorschlag für das weitere Vorgehen im Bereich des Messewesens vorzulegen.

Tourismus

Die Bayerische Staatsregierung beschließt einmalig im Jahr 2021 in Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 4. Mai 2021 das befristete Programm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ in Höhe von bis zu 30 Mio. Euro. Dies gibt zusätzlichen Auftrieb für einen kraftvollen Neustart nach der Krise, fördert Investitionen in einen nachhaltigen, smarten, barrierefreien und ökologischen Tourismus und stellt auch eine zusätzliche Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel dar. Insbesondere ist an folgende Maßnahmen gedacht: Durch die Einführung eines Nachhaltigkeits-Zertifikats fördern wir naturverträglichen, sozialen und wirtschaftlichen Qualitätstourismus in ganz Bayern, der auf regionale Produkte und Produktionskreisläufe setzt.

Ein Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitscoaching soll die Digitalisierung und Modernisierung insbesondere der Kleinen der Branche unterstützen. Die Unternehmen werden bei den nötigen Investitionen für Maßnahmen unter 30.000 Euro mit Fördermitteln unterstützt. Die Erhebung von touristischen Echtzeitdaten soll gefördert werden. So können Besucherströme gelenkt, unnötiger Verkehr vermieden und gestützt durch künstliche Intelligenz die Auslastung prognostiziert werden. Die Förderung Digitaler Barrierefreiheit im Tourismus unterstützt barrierefreie Online-Angebote und soll das „Reisen für Alle“ stärken. Um nachhaltige Mobilität weiter zu verbessern, wird die Errichtung von E-Ladesäulen in touristischen Betrieben gefördert.

Hilfsprogramme

Der Ministerrat beauftragt den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, die bayerischen Hilfsprogramme Soloselbstständigenprogramm, Spielstätten- und Veranstalterprogramm sowie Hilfsprogramm für Laienmusikvereine im Rahmen der vorhandenen Ausgabemittel bis zum 31. Dezember 2021 fortzuführen und das Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm rückwirkend zum 1. Januar 2021 für Amateurtheater und gemeinnützige Kulturveranstalter zu öffnen. Der Ministerrat beschließt darüber hinaus zur Verlängerung des Spielstätten- und Veranstaltungsprogramms bis zu 10 Mio. Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen.

Kino

Der Ministerrat beauftragt die Staatsministerin für Digitales, eine weitere Verlängerung des bayerischen Kinounterstützungsprogramms bis zum 31. Dezember 2021 für den Fall zu veranlassen, dass der Sonderfonds des Bundes den Bereich der Kinos nicht berücksichtigt oder dieser nicht rechtzeitig bis zum 1. Juli 2021 (Auslaufen der Kino-Anlaufhilfen II) starten kann. Für die Verlängerung sollen die bisher für das Kinounterstützungsprogramm zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden.

Hochschulen

Bayerns Hochschullandschaft hat sich seit der letzten Reform 2006 zu einem international beachteten Wissenschaftsstandort entwickelt. Zentrale Faktoren in Staat, Gesellschaft und Umwelt haben sich seitdem grundlegend verändert und stellen die Hochschulen vor neue Herausforderungen. Globalisierung, technischer Fortschritt, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Klimawandel und jüngst die Covid19-Pandemie erfordern eine hohe Agilität in vielen Bereichen der Hochschulen. Die geplante Hochschulreform als ein wesentlicher Baustein der Hightech Agenda Bayern soll die Wissenschaftslandschaft im Freistaat in allen zentralen Bereichen für die nächsten 20 bis 30 Jahre national wie international schlagkräftig und wettbewerbsfähig machen.

Die Hochschulen sollen zukünftig noch besser ihre individuellen Stärken und Profile entwickeln, als Institution gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen und gegebenenfalls eigene wirtschaftliche Aktivitäten entfalten können. Der Ministerrat hat dazu heute den ersten Gesetzesentwurf für ein Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) auf den Weg gebracht, der nun in die Verbändeanhörung geht. Voran gegangen war ein Ende 2018 angestoßener intensiver Austausch- und Diskussionsprozess mit der Hochschulfamilie. Zentrale Ziele der Reform sind: Eigenverantwortung der Hochschulen zu stärken, Innovationsfreude an den Hochschulen zu unterstützen und Talente zu fördern.

Eigenverantwortung der Hochschulen stärken: Eine Zurücknahme des staatlichen Einflusses sorgt dafür, dass die bayerischen Hochschulen künftig freier und eigenverantwortlicher handeln können. Dies ermöglicht den Hochschulen die Herausbildung eines individuellen und innovativen Profils zur besseren nationalen wie internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Innovationsfreude unterstützen: Für die Hochschulen werden weitere Freiräume geschaffen, in denen sich Unternehmergeist und Erfindungsfreude noch besser entfalten können. Damit soll auch ein Beitrag geleistet werden, wissenschaftliche Erkenntnisse verstärkt in wirtschaftliche Wertschöpfung umzusetzen, die unserem Gemeinwesen insgesamt zugutekommt. Die Hochschulen können sich einfacher an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen sowie in einem erheblich größeren Umfang als bisher Ausgründungen fördern, indem sie z.B. auch für Studierende Hochschulressourcen wie Labore zur Verfügung stellen.

Talente fördern: Das neue Gesetz betont die Karriereförderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Hochschulaufgabe und verpflichtet die Hochschulen zur Einrichtung von Karrierezentren. Die endgültige Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen, die Nachwuchsgruppenleitung als eine neue Variante von Qualifikationsstellen für promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Tenure-Track-Professuren, die neue Nachwuchsprofessur an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die chancengerechte Teilhabe von Wissenschaftlerinnen sind weitere Bausteine der Talentförderung.

Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz stärkt damit den Wissens- und Technologietransfer sowie innovative Lehre, fördert die Internationalisierung und definiert zeitgemäße Hochschulaufgaben mit Blick auf bedeutende Querschnittsthemen wie Wissenschaftskommunikation, Digitalisierung, Gleichstellung, Inklusion und Nachhaltigkeit. Es enthält daneben zahlreiche weitere Innovationen wie die Stärkung der Kunsthochschulen und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch die Neufassung des Promotionsrechts, die Stärkung der Weiterbildung durch die Hochschulen und die gesetzliche Anerkennung einer Vertretung der Studierenden auf Landesebene.

Wissenswertes rund um die Zweit-Impfung
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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