Polizei kontrolliert, empfindliche Strafen drohen
Wo der Bewegungsradius auf 15 Kilometer beschränkt ist

Symbolfoto: © Rico Löb / stock.adobe.com
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BAYERN (dpa/lby/stmi/mue) - In 31 Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern sind die Menschen wegen hoher Infektionszahlen nun in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Hier gelte die 15-Kilometer-Regel für touristische Tagesausflüge, teilte das Bayerische Innenministerium auf seiner Internetseite mit. Fünf Regionen haben ihr Gebiet zudem für Ausflügler gesperrt: Die Landkreise Berchtesgadener Land, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau und Regen.

Die 15-Kilometer-Regel besagt, dass Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern rund um den Wohnort möglich sind. Sie tritt automatisch erstmals in Kraft, sobald das Robert Koch-Institut (RKI) in kreisfreien Städten oder Landkreisen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche meldet. Erst wenn der Wert mindestens sieben Tage in Folge unterschritten wird, können die Behörden diese Regel wieder außer Kraft setzen. Die bayernweit höchsten Infektionszahlen gab es laut RKI am Mittwoch (Stand: 00.00 Uhr) im Landkreis Wunsiedel mit 298,7, gefolgt von der Stadt Coburg (289,7) und dem Landkreis Passau (281,8). Hoch sind die Infektionswerte auch in den Landkreisen Deggendorf, Lichtenfels, Coburg, Kulmbach, Berchtesgadener Land, Roth, Bayreuth, Rottal-Inn, Cham, Regen, Ebersberg, Miesbach, Donau-Ries und Kronach. Über dem Wert von 200 lagen zudem die Städte Passau, Landshut, Ansbach, Bayreuth, Hof, Fürth und Rosenheim.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann appelliert an alle Betroffenen, die Neuregelung unbedingt einzuhalten. "Die Polizei wird das vor allem an beliebten Ausflugsorten verstärkt überwachen", erklärte Herrmann. "Schließlich geht es darum, das Risiko einer Ansteckung bestmöglich einzudämmen. Wir müssen verhindern, dass sich die Pandemie aus Hotspots bei Ausflügen in andere Regionen weiter ausbreitet." Darüber hinaus wird die Polizei weiterhin auch insbesondere die Maskenpflicht, die Ausgangsbeschränkungen und die Ausgangssperre kontrollieren. Herrmann kündigte empfindliche Bußgelder an: "Diejenigen, die gegen die neue '15-Kilometer-Regel' verstoßen, müssen mit 500 Euro Geldbuße rechnen!"

Das Bayerische Innenministerium informiert auf seiner Homepage ab sofort täglich über jene Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat, für die aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern die 15-Kilometer-Regel für touristische Tagesausflüge gilt sowie über die Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden:  Hier klicken!

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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